
 Antwort 01.09.2025 von Matthias Hauer   CDU
Bekanntlich liegt diese Frage noch immer beim Bundesverfassungsgericht.

Bekanntlich liegt diese Frage noch immer beim Bundesverfassungsgericht.


Deutschland ist ein Rechtsstaat, in dem dafür gesorgt werden muss, dass Steuerbetrug verhindert, geahndet und bestraft wird.


Von diesem Verfahren geht hoffentlich eine Signalwirkung für weitere Anklagen bei Cum-Cum Vergehen aus.

Die CDU/CSU-Fraktion stellt sich keineswegs gegen die Aufklärung der Cum-Ex und Cum-Cum Geschäfte.