Frage von Martin G. • 28.01.2024

Antwort von Jürgen Lenders FDP • 05.07.2024
Diskriminierungsschutz ausbauen
Diskriminierungsschutz ausbauen
Um Personen vor einem Zwangs-Outing zu schützen wird es auch künftig verboten sein, frühere Geschlechtseinträge auszuforschen oder zu offenbaren. Ein Verstoß wird mit Bußgeld sanktioniert.
Wir wollen mit dem Selbstbestimmungsgesetz Hürden abbauen und erleichtern so die gesellschaftliche Teilhabe von TIN-Personen.
Die Grundrechte werden und bleiben von Frau Faeser geschützt.