
Der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption wird mit unserer Reform des Namensrechts aufgehoben.
Der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption wird mit unserer Reform des Namensrechts aufgehoben.
Grundsätzlich soll in Zukunft gelten: Sind beide Frauen verheiratet, soll die Ehefrau der Frau, die das Kind geboren hat, im Zeitpunkt der Geburt kraft Gesetzes ebenfalls Mutter des Kindes werden. Außerdem soll es möglich sein, durch sog. Anerkennung der Mutterschaft rechtliche Mutter zu werden – so wie auch ein Mann die Vaterschaft für ein Kind anerkennen kann.
Wir vereinfachen die Möglichkeit der Namensänderung für Kinder bei Scheidung und auch bei der "Rückbenennung"
Die aufwändige Stiefkindadoption soll entfallen, wenn ein Kind in eine Ehe hineingeboren wird. So wie schon heute der Ehemann der Mutter kraft Gesetzes Vater wird, soll auch die Ehefrau der Mutter kraft Gesetzes Mutter werden können. Zu möglichen Übergangsregelungen kann ich an dieser Stelle noch keine Aussage tätigen.
Wir werden in diesem Jahr zur Reform des Abstammungsrechts umfassende Vorschläge vorlegen.