
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de


Als Initiatorin eines der damals zur Abstimmung stehenden Gesetze habe ich in den letzten Monaten und Wochen intensive Diskussionen mit Kolleginnen und Kollegen aus allen demokratischen Fraktionen und Gruppen geführt.

Aus meinem Verständnis wurde der Gesetzesentwurf von Castellucci, Kappert- Gonther u.a. dem Auftrag, eine Möglichkeit zum assistieren Suizid zu schaffen und zugleich dem staatlichen Auftrag zum Schutz des Lebens gerecht zu werden, am besten gerecht. Denn gewerbliche Interessen dürfen im Zusammenhang mit dieser so grundlegenden, existentiellen Frage keine Rolle spielen und müssen auch strafrechtlich geahndet werden können.

Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und ein daraus folgendes Recht auf Sterbehilfe ist grundgesetzlich veranlagt.

Um dem genannten Grundsatz eines Rechts auf selbstbestimmtes Sterben gerecht zu werden, ist es erforderlich, den Willen von Sterbewilligen zu betrachten und zu respektieren.

Durch die Wiederholung kam es dann zu einem Missverständnis, der ein falsches, nicht von mir beabsichtigtes Abstimmungsverhalten zur Folge hatte.