
Die Nichtberücksichtigung der CTA-Ausbildungen ergibt sich aus der fehlenden staatlichen Anerkennung und Reglementierung im Gegensatz zur OTA-Ausbildung, da die CTA nicht zu den staatlich anerkannten Gesundheitsfachberufen gehören.
Die Nichtberücksichtigung der CTA-Ausbildungen ergibt sich aus der fehlenden staatlichen Anerkennung und Reglementierung im Gegensatz zur OTA-Ausbildung, da die CTA nicht zu den staatlich anerkannten Gesundheitsfachberufen gehören.
Für die Zulassung zum Medizinstudium sind die Länder zuständig
Aus diesem Grund nehmen wir Ihr Anliegen gerne auf und erarbeiten die genauen Hintergründe. Sollte sich die Gelegenheit ergeben, werden wir Wege finden diese Thematik weiterzuverfolgen und uns darum bemühen diesen Ausbildungsberuf in die Liste aufzunehmen.
Wenn Sie an meiner Meinung und meinen Standpunkten interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter martin.sichert@bundestag.de.
Für eine Gleichstellung der Komplementärmedizin bedarf es meiner Meinung nach einer klaren Evidenzgrundlage