Frage von Serdar O. • 23.11.2023

Antwort von Hakan Demir SPD • 05.12.2023
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Der von Ihnen angesprochene Gesetzentwurf wurde am 16.11.2023 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Er sieht vor, dass die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zum 1. März 2024 angehoben werden, um das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vom 22. April 2023 zeit- und wirkungsgleich zu übernehmen.
Tatenlos zusehen ohne dem Hass im Netz paroli zu bieten war für mich die schlechtere Option.