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Die Regelungen des § 218 haben sich seit Jahrzehnten in der Praxis bewährt.
Dieser hart errungene gesellschaftliche Kompromiss ist eine gute Regelung, die das Selbstbestimmungsrecht der Frau sichert, aber auch das Lebensrecht des ungeborenen Kindes berücksichtigt.
Fakt ist, dass im deutschen Strafrecht in § 281a StGB der Schwangerschaftsabbruch bereits straflos gestellt ist, sofern dieser innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt nach vorheriger Beratung vorgenommen wurde. Durch diese Regelung wird dem Schutz des ungeborenen Lebens aus Art. 1 des Grundgesetzes sowie dem Selbstbestimmungsrecht der Frau gleichermaßen Rechnung getragen.
Die AfD steht eindeutig für den Schutz des ungeborenen Lebens und die größtmögliche Unterstützung werdender Mütter, gerade wenn sie in Schwierigkeiten sind.
Ich möchte, dass Frauen selbstbestimmt über eine Fortführung oder einen Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft entscheiden können.