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Nach derzeitigem Stand ist die Einführung eines Gehörlosengeldes für das Jahr 2028 geplant. Ich bitte jedoch zu berücksichtigen, dass auch dies nur vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel erfolgen kann.
Die Einführung eines Gehörlosengeldes auf Landesebene ist ein sehr wichtiges Vorhaben, das im Koalitionsvertrag der bayerischen Landesregierung vereinbart wurde
Dementsprechend kann die Aktivrente hier dann auch nicht vorher in Anspruch genommen werden.
Sie müssen überhaupt keine Angst haben.