Frage von Monika F. • 15.01.2023

Antwort ausstehend von Winfried Kretschmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bürokratische, langwierige Verfahren sollen der Vergangenheit angehören.
Die "Lücke", dass lediglich Rentenbezieher und Bundespensionäre einen Energiekostenzuschuss erhalten sollten, Landespensionäre davon jedoch ausgeschlossen wären, wurde gesehen und soll nun zeitnah geschlossen werden.
Sollte die Situation es noch erfordern, würden wir Sie bitten, Ihre Frage erneut zu stellen, dann können wir diese richtig einordnen und beantworten.