Frage von Ahmad A. • 24.03.2025

Antwort von Hakan Demir SPD • 24.03.2025
Leider ist es weiterhin so, dass die Einbürgerung aus einem Aufenthaltstitel als Azubi nicht möglich ist.
Leider ist es weiterhin so, dass die Einbürgerung aus einem Aufenthaltstitel als Azubi nicht möglich ist.
Wenn das Auszubildendengehalt nicht ausreicht, ist es möglich, dass ergänzend Bürgergeld bezogen werden muss. Damit ist die Einbürgerung im Rahmen der Anspruchseinbürgerung erst einmal ausgeschlossen. Hierfür müssten Sie abwarten, bis Sie im Anschluss an Ihre Ausbildung Ihren Lebensunterhalt selbstständig decken können. Es bleibt aber die sogenannte Ermessenseinbürgerung.
Sie sollten prüfen, ob die die angestrebte Karriere als Selbständiger Saxophonist wirklich zu Ihnen passt und von Ihnen bewältigt werden kann.
15 Euro pro Stunde sind eine notwendige Anpassung an die steigenden Lebenshaltungskosten.