
Lieber Herr W.,
Lieber Herr W.,
(...) Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir unsere Ablehnung des CETA-Vertragstextes oft zum Ausdruck gebracht, zuletzt im Rahmen einer Stellungnahme nach Art. 23 Grundgesetz mit dem Titel „CETA ablehnen“( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/096/1809621.pdf ). (...)
(...) CETA legt klare Regeln zur Durchsetzung von Verbraucherschutz- und Umweltstandards fest. So sieht es ausdrücklich eine Ausnahme von Art. (...)
(...) vielen Dank für Ihr Interesse am Handelsabkommen CETA. (...) Abschließend noch eine allgemeine grundlegende Bemerkung zu Handelsverträgen und zu Globalisierungsprozessen: Angesichts der starken Isolationstendenzen des neuen Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, Donald Trump, steht zu befürchten, dass statt internationale Zusammenarbeit und Verbesserung der Handels- und Lebensbedingungen der Menschen weltweit voranzubringen, eine Rückentwicklung zur Errichtung von Zollschranken bis hin zu Handelskriegen immer wahrscheinlicher wird. (...)
(...) Ich setze mich dafür ein, dass das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP und das Handelsabkommen mit Kanada CETA zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht wird. Diesseits wie jenseits des Atlantik eröffnen diese Abkommen eine große Bandbreite vielversprechender Chancen für Unternehmen wie für Verbraucher, für technologische Innovation wie für politische Integration. (...)
(...) Die EU schließt Freihandelsverträge ab, um sowohl der sehr wettbewerbsfähigen europäischen Wirtschaft leichteren Zugang zu anderen Wirtschaftsräumen aufzuschließen, als auch den Wettbewerb zu fördern, wovon die Verbraucher in Europa und Deutschland durch niedrigere Preise, innovative Produkte und bessere Qualität profitieren. In keinem Fall geht die EU allerdings Kompromisse ein, die europäischen Verbraucherschutz-, Arbeitnehmer- oder Umweltstandards oder unseren Regelungen zur Bereitstellung öffentlicher Daseinsvorsorge zuwiderlaufen. (...)