Der Anwendungsbereich der Richtlinie ging weit über das für Unternehmen in Deutschland ab 1.000 Beschäftigte geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinaus - konkret für Unternehmen ab 500 Mitarbeitern (150 Mio. Euro weltweiter Umsatz) und Unternehmen aus Risikosektoren ab 250 Mitarbeitern (40 Mio. Euro weltweiter Umsatz, davon 20 Mio. Euro im Risikosektor)
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