
 Antwort 09.09.2025 von Julian Schmidt   AfD
Die Rechtslage ist eindeutig: Nach dem Dublin-Verfahren ist Rumänien für das Asylverfahren zuständig, nicht Deutschland.

Die Rechtslage ist eindeutig: Nach dem Dublin-Verfahren ist Rumänien für das Asylverfahren zuständig, nicht Deutschland.





Als SPD setzen wir uns dafür ein, das große Beschäftigungspotential unter Geflüchteten besser zu erschließen und dafür den Spurwechsel zu erweitern.