
Antwort ausstehend von Peter Dietze-Felberg FDP


Eine gesetzlich verpflichtende unabhängige Abschluss- oder Qualitätsprüfung wäre allerdings ein erheblicher Eingriff in die Vertragsgestaltung und müsste auch mit Blick auf zusätzliche Kosten und Bürokratie sorgfältig geprüft werden.