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Bei den vier neu eingerichteten Meldestellen zu Queerfeindlichkeit, Antiziganismus, antimuslimischer Rassismus, anti-Schwarzer, antiasiatischer und weitere Formen von Rassismus der NRW-Landesregierung handelt es sich nicht um „interne Meldestellen“ nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Mitarbeitende der internen Meldestellen genießen zwar keine explizit im Gesetz verankerten Schutzmechanismen. Sie unterliegen jedoch dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Schutz.
Sie nehmen daher ähnlich wie Betriebsräte eine wichtige Kontrollfunktion im Unternehmen ein.
Katrin Göring-Eckardt verweist auf ihre Stellungnahmen, die sie zum einen zum Fall von Julian Assange und zum anderen zum Fall von Alexej Nawalny abgegeben hat. Diese stehen jeweils für sich.
Mir wäre neu, dass Edward Snowden und Julian Assange von den USA umgebracht worden wären.