Antwort 24.06.2026 von Ilse Aigner CSU
Forderungen nach Parteiverboten müssen stets anhand der strengen verfassungsrechtlichen Vorgaben geprüft werden. Die bestehenden rechtsstaatlichen Instrumente, einschließlich der Beobachtung extremistischer Teilstrukturen durch den Verfassungsschutz, halte ich für den richtigen und verhältnismäßigen Weg