Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Peter B. • 12.09.2019
Antwort von Christian Lindner FDP • 12.09.2019 (...) Solange Sie die zugelassene Höchstarbeitszeit (48 Wochenstunden, kurzzeitig 60 Wochenstunden möglich) nicht überschreiten, können Sie in einer Nebenbeschäftigung so viel verdienen, wie Sie wollen. Die Grenze von 450€ bezieht sich nach meiner Kenntnis lediglich auf die Befreiung von Steuern und Sozialabgaben für den ersten Nebenjob. (...)
Frage von Peter B. • 12.09.2019
Antwort von Stephan Brandner AfD • 18.09.2019 (...) Aber ein Abgeordneter ist auch kein Angestellter und nicht vergleichbar. Wenn Sie jedoch einleitend feststellen, dass es Ihnen um die Nebeneinkünfte der Abgeordneten geht, so wollen Sie vermutlich auf etwas ganz anderes hinaus. Meiner Ansicht nach kann die Nebentätigkeit eines Abgeordneten auch befruchtend für seine parlamentarische Tätigkeit sein. (...)
Frage von Peter B. • 12.09.2019
Antwort von Thomas Oppermann SPD • 30.09.2019 (...) Im Arbeitsvertrag kann für Nebentätigkeiten allerdings ein Zustimmungsvorbehalt des Arbeitgebers vereinbart werden. Arbeitgeber müssen diese Zustimmung geben, wenn die gewünschte Nebentätigkeit ihre berechtigten betrieblichen Interessen nicht beeinträchtigt. (...)
Frage von Peter B. • 12.09.2019
Antwort von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 13.09.2019 (...) Warum ist das bei Abgeordneten anders? Die einfache Antwort: Weil sie keine Arbeitnehmer sind. (...)
Frage von Peter B. • 12.09.2019
Antwort von Gregor Gysi Die Linke • 20.09.2019 (...) das ist vor allem eine Steuerfrage. Die Nebeneinnahmen der Abgeordneten müssen vollständig versteuert werden. (...)
Frage von Peter B. • 12.09.2019
Antwort von Roderich Kiesewetter CDU • 01.10.2019 (...) Da MdB keine abhängig Beschäftigten sind, sind sie für ihre Arbeitszeit selbst verantwortlich. Ich komme zum Beispiel auf etwa 100 Stunden Arbeitszeit in der Woche, habe also auch deshalb nicht mal Zeit für Nebeneinkünfte;) (...)