Frage von Mirko E. • 19.12.2022

Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
So eine Entlastung muss unkompliziert dort ankommen, wo es hin muss – bei jenen, die Inflation und stark steigende Energiekosten besonders treffen.
Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke sind im Rahmen des „Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs“ nicht anspruchsberechtigt.
Darum ist es erforderlich, die Amtsführung neutral zu gestalten.
Da die Energiepreispauschale an das deutsche Steuersystem gekoppelt ist, ist eine zwingende Voraussetzung, um in den Genuss selbiger zu kommen, in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig zu sein, sprich hier die Einkommenssteuererklärung zu machen.