
Eine Änderung des Vornamens ist im Regelfall, aber keineswegs immer notwendig
Eine Änderung des Vornamens ist im Regelfall, aber keineswegs immer notwendig
Der Regierungsentwurf sieht ein Inkrafttreten zum 01.11.2024 vor. Aus meiner Sicht ist dies zu spät. Gemeinsam mit der Grünen Fraktion setze ich mich für einen möglichst zeitnahen Beschluss durch den Bundestag und für ein früheres Inkrafttreten ein.
Ich freue mich wirklich sehr, Ihnen hier schreiben zu können, dass wir das Selbstbestimmungsgesetz am 12. April 2024 im Bundestag verabschiedet haben. Ab dem 01. August können Menschen Termine bei ihren Standesämtern machen, um ihren bei der Geburt falsch zugeordneten Geschlechtseintrag unbürokratisch und kostenlos durch Erklärung bei einem Standesamt korrigieren zu lassen.
Ich beschäftige mich intensiv mit der Kritik aus der Community und nehme diese sehr ernst. Bei aller berechtigten Kritik bin ich dennoch in der grundsätzlichen Beurteilung des Kabinettsentschluss anderer Meinung.
Ich kann Ihnen versichern, dass ich die kritischen Stimmen aus der Community höre und mich auch weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen werde, dass alle Menschen unabhängig von Geschlecht und sexueller Identität selbstbestimmt und frei leben können.
ie zweite und dritte Lesung haben am 12.04.2024 stattgefunden. Am selben Tag wurde der Gesetzentwurf vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das Gesetz soll zum 1. November 2024 in Kraft treten. § 4 SBGG (Anmeldung beim Standesamt) soll bereits am 1. August 2024 in Kraft treten.