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Zum 1. Juli 2024 erfolgt eine Rentenanpassung von 4,57 Prozent. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 4,72 Prozent.
Die Höhe einer Rente richtet sich also vor allem nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen.
Die Zahlung an die Versorgungsempfänger ist freiwillig und eine Orientierung am Ruhegehaltssatz übliche Praxis.
Es muss zwischen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen und der Länder unterschieden werden.
Wir sehen vor, dass so gut wie alle in die Rentenkasse einzahlen werden (und haben nur eine Ausnahme definiert, über die sich sicher noch streiten lässt).