Darf ein Arbeitgeber selbst entscheiden welchem Mitarbeiter er den Inflation Ausgleich gibt und wem nicht , zb neuen Mitarbeitern in probezeit oder krankengeld sind,

Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, bei der er bis zu 3000.- steuer- und abgabenfrei bis Ende 2024 an seine Arbeitnehmer auszahlen kann. Dabei gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Detaillierte Regelungen hierzu sind nicht vorgesehen. Eine Ausnahme von langzeiterkrankten Mitarbeitern halte ich für problematisch, weil die Inflationsausgleichsprämie ihrer Zielsetzung nach weder die Betriebstreue, noch körperliche Belastungen, Anwesenheitszeiten oder gute Leistungen belohnen bzw. ausgleichen soll.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic