Es gibt eine rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau in Deutschland. Aber rechtlich bedeutet ja noch lange nicht, dass sie auch real vorhanden wäre.
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Auch wenn natürlich eine weibliche Abgeordnete niemals nur ihre weiblichen Wählerinnen vertritt (genauso wenig, wie ein männlicher Abgeordneter nur seine männlichen Wähler vertritt), so stärkt dies doch insgesamt die weibliche Perspektive von Frauen in unseren Fraktionen und in unseren Parlamenten.

Frauen machen die Hälfte der Bevölkerung aus, haben aber nicht die Hälfte der Macht. Die Gleichberechtigung der Geschlechter muss in den demokratischen Auftrag einbezogen werden.

Frauen sind beim passiven Wahlrecht immer noch strukturell benachteiligt.

Allein, dass jemand wie Andreas Scheuer (CSU) seit Jahren ein Ministeramt bekleidet, genügt m.E. als Beleg, dass Kompetenz bei der Besetzung politischer Führungspositionen derzeit kein wesentliches Kriterium sein kann.

Von daher ist eine paritätische aber auch diverse Zusammensetzung der Parlamente (und Regierungen) durchaus zielführend