Die Versorgungsempfänger*innen des Bundes erhalten, neben den Rentner*innen, die Energiepreispauschale von 300 €, welche zum 01.12. ausgezahlt wird. Die Auszahlung einer Pauschale an ehemaligen Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf Landes- und Kommunalebene ist allerdings Länderangelegenheit.
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Antwort 10.10.2022 von Julia Verlinden BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Reinhold Hilbers CDU
Antwort 06.09.2022 von Thorsten Frei CDU
Aber in der Tat sehe auch ich hier eine Lücke, da für die Rentner mit dem am Sonntag vorgestellten dritten Entlastungspaket eine Lösung für die Energiepreispauschale gefunden wurde, während Pensionäre oder auch Vorruheständler anscheinend nicht umfasst sind, obwohl auch Sie in vielen Fällen mit denselben Herausforderungen konfrontiert sind wie Rentner.
Antwort 22.06.2023 von Hubertus Heil SPD
Fragen rund um Versorgungsbezüge fallen in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI)
Antwort 06.09.2022 von Thorsten Frei CDU
Rentner erhalten genau wie Pensionäre die Energiepauschale nicht. Insofern kommen Sie nicht in den Genuss der im zweiten Entlastungspaket vereinbarten Energiepreispauschale.
Antwort ausstehend von Saskia Esken SPD