Antwort 22.01.2024 von Hakan Demir SPD
Wie überall fehlt auch in der kommunalen Verwaltung Personal, sodass Prozesse nicht so schnell laufen wie sie es sollten.
Wie überall fehlt auch in der kommunalen Verwaltung Personal, sodass Prozesse nicht so schnell laufen wie sie es sollten.
Ab dem 1. Januar 2024 werden Einbürgerungsanträge zentral über das LEA gestellt, nicht mehr über die Bezirke.
Die dreimonatige Frist ist angesichts der Tragweite einer Geschlechtsänderung begründet und zumutbar. Die Datenweitergabe ist kein Bestandteil des Gesetzes.
Für uns Liberale ist wichtig, dass der Staat nicht zum Datenkraken wird. Ich betone, dass die Datenerhebung des Staates nur mit rechtsstaatlichen Grundlagen und immer streng auf einen Zweck begrenzt möglich sein darf.