
Wenn Bußgelder unberechtigt erhoben wurden - und es dazu auch Gerichtsurteile gibt - sollten diese immer zurückgezahlt werden.
Wenn Bußgelder unberechtigt erhoben wurden - und es dazu auch Gerichtsurteile gibt - sollten diese immer zurückgezahlt werden.
Der Entscheidung aus Bayern liegt eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zugrunde, dass in einem kurzen Zeitraum Anfang 2020 eine gewisse Konstellation - alleine oder mit Familienangehörigen tagsüber außerhalb der Wohnung - nicht mit einem Bußgeld zu belegen war
Rückzahlungen können nur in jenen Fällen erfolgen, in denen das Bußgeld aus genau diesem Grund verhängt wurde.
In Bayern werden lediglich die Bußgelder zurückerstattet, die zu Unrecht verhängt wurden.
Die aktuelle Entwicklung der Umfragen ist hoch besorgniserregend und wir müssen alles dafür tun, um das Vertrauen der Menschen zurückzugewinnen.
Mit Blick auf die seit Jahrzehnten steigende Armut und Ungleichheit in Deutschland kann ich nur feststellen, dass es den anderen Parteien im Bundestag am politischen Willen fehlt, dagegen vorzugehen.