Frage von Herbert D. • 09.04.2022

Antwort ausstehend von Axel Brammer SPD
Auf Landesebene gibt es da durchaus auch Möglichkeiten, insbesondere im Zuge der Digitalisierung, Entlastungen zu schaffen
Die Anpassung der Steuerbefreiung bis zu einer Höhe von 22.000€ hat darauf abgezielt, der besonderen Belastungssituation von Klein- und Kleinstunternehmern in ihrem ersten und zweiten Jahr - also kurz nach der Gründung - Rechnung zu tragen.
Meine Empfehlung, falls Sie doch an zielführenden Antworten interessiert sein sollten, besuchen Sie meine Facebook und Internetseite.
Zum einen ist unser Ziel, dass wir Kommunen verloren gegangenen Handlungsspielraum im Werben um Unternehmen und dem Einzelhandel vor Ort zurückgeben.