Frage von Nils H. • 31.08.2023

Antwort von Beatrix von Storch AfD • 04.09.2023
Familienleistungen anerkennen.
Familienleistungen anerkennen.
Das Unterhaltsrecht wollen wir noch stärker am Kindeswohl ausrichten.
Da es sich bei Ihrer Anfrage um einen sehr individuellen Fall handelt, bitte ich Sie, sich für eine fachgerechte Beantwortung direkt an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter info@bmas.bund.de zu wenden.
Fakt ist, dass die Ehe unabhängig von Kindern in Art. 6 Absatz 1 Grundgesetz unter einen besonderen Schutz gestellt ist
Wir werden in diesem Jahr zur Reform des Abstammungsrechts umfassende Vorschläge vorlegen.