Antwort 31.05.2024 von Delara Burkhardt SPD
Eine regelmäßige Anpassung der Höhe des Bürgergelds an steigende Lebenshaltungskosten (Inflation) ist zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums zu gewährleisten.
Eine regelmäßige Anpassung der Höhe des Bürgergelds an steigende Lebenshaltungskosten (Inflation) ist zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums zu gewährleisten.

Diese Vorgehensweise ist im Ergebnis nicht zu beanstanden und sollte den durch die gesetzliche Anhebung bestehenden Besonderheiten Rechnung tragen
Die gesetzliche Rentenversicherung ist in erster Linie als Versicherungssystem für versicherungspflichtige Arbeitnehmer angelegt.
Ich setze mich für faire Arbeitsbedingungen und einen guten Mindestlohn von 14,– Euro ein.