
Weil die AfD als Gesamtpartei vom Verfassungsschutz bisher nicht als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, ist es für einen Verbotsantrag noch zu früh.
Weil die AfD als Gesamtpartei vom Verfassungsschutz bisher nicht als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, ist es für einen Verbotsantrag noch zu früh.
Die parlamentarische Initiative, die AfD verbieten zu lassen, ist von edlen Zielen getragen, doch wir müssen uns der Tatsache bewusst sein, dass ein solcher Prozess nicht schnell zu realisieren ist. Die Gefahr eines Scheiterns ist real, und es liegt an uns, mit größter Vorsicht und Sorgfalt vorzugehen, um am Ende erfolgreich zu sein. Ein misslungener Antrag wäre kontraproduktiv.
ieser Antrag wurde noch nicht ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Sobald dies geschieht, werde ich mir die Argumente beider Seiten anhören und eine abgewogene Entscheidung treffen, wie sie bei einem Antrag von so großer Tragweite angemessen ist.
3) Rechtlich besteht die Möglichkeit, eine Partei zu verbieten - nämlich dann, wenn sie sich gegen die freiheitliche und demokratische Ordnung wendet. Das ist aber an sehr hohe Hürden geknüpft. Ich bin deshalb der Auffassung, dass man einen solchen Antrag dann stellen sollte, wenn man ihn für gut begründet und aussichtsreich erachtet. Am Ende sollte das jede und jeder für sich selbst beurteilen.
Ich werde den Antrag nicht unterstützen, da ich befürchte, dass ein zum Scheitern verurteiltes Verbotsverfahren der AfD mehr nutzt als schadet