Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
In Deutschland handeln Krankenkassen und die Selbstverwaltung der Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeut*innen die Vergütung untereinander aus. Wenn keine Einigung gelingt, entscheidet der Erweiterte Bewertungsausschuss als Schiedsgremium. So auch in diesem Fall.
Wir lehnen Leistungskürzungen im Sozialstaat ab und setzen uns stattdessen dafür ein, soziale Sicherheit zu stärken – gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten.
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht politisch festgelegt, sondern von den Selbstverwaltungspartnern im Bewertungsausschuss nach gesetzlichen Vorgaben vereinbart. Unabhängig davon bleibt eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung ein zentrales Anliegen.
In dieser Form gefährdet das Gesetz die Gesundheitsversorgung aller Bürger*innen
Sehr geehrte Frau S.,