Was werden Sie gegen die angekündigten Honorarkürzungen tun, die uns Psychotherapeut*innen treffen soll?
Sehr geehrter Herr Ploß,
Sicherlich haben Sie von den angekündigten Honorarkürzungen gehört, die uns Psychotherapeut*innen treffen soll. Ich muss sagen, diese empfinde ich als unverhältnismäßig und bedrohlich. Ich habe mich ganz frisch in eigener Praxis niedergelassen und sehe einer düsteren Zukunft entgegen. Die Ausbildungsbedingungen für unsere Berufsgruppe sind sowieso schon kaum auszuhalten. Und wenn man es dann endlich alles absolviert hat, gibt es nur eine unangemessene Vergütung und weitere Kürzung. Ich bitte Sie dringend um Klärung und Unterstützung mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln.
Soweit ich es sehe, sollte das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss des Bewertungsausschusses in den nächsten zwei Monaten beanstanden.
Bitte tun Sie, was Sie können, um die Vorgaben an eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Sozialgesetzbuch klar zu regeln. Das fehlt uns als Berufsgruppe schmerzlich!
Mit freundlichen Grüßen
Veronika P.
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht politisch festgelegt, sondern von den Selbstverwaltungspartnern im Bewertungsausschuss nach gesetzlichen Vorgaben vereinbart. Grundlage sind regelmäßig überprüfte Kostendaten, insbesondere des Statistischen Bundesamts.
Auf dieser Basis wurde zuletzt eine Absenkung um 4,5 % beschlossen, bei gleichzeitig deutlicher Erhöhung der Zuschläge für Personalkosten, sodass die tatsächliche Minderung je nach Praxis geringer ausfallen kann. Die Entscheidung ist für viele belastend. Sie wird rechtlich geprüft, zudem ist eine Klage angekündigt. Unabhängig davon bleibt eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung ein zentrales Anliegen.

