(...) Das bedeutet, dass nach dem Software-Update das Fahrzeug den Angaben im CoC entsprechen muss. Die Bundesregierung hat mit einer Gesetzesänderung klargestellt, dass künftig nur noch Fahrzeuge in den Verkehr gebracht werden dürfen, die die Grenzwerte im realen Betrieb einhalten. (...)
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(...) In der aktuellen Sitzungswochen befassen sich nur zwei von 24 Tagesordnungspunkten mit Umweltthemen: ein grüner Antrag fordert von der Bundesregierung Maßnahmen für den Kohleausstieg einzuleiten. Ein Antrag der AfD-Fraktion fordert, Umweltrechte einzuschränken. (...)
(...) ein wichtiges Rückgrat der Energiewende in Bayern sind Windräder der 3-Megawatt-Klasse mit einer Gesamthöhe von bis zu 200 Meter. Die durch das Bundesimmissionsschutzgesetz vorgegebenen Regelungen ergeben in der Praxis meistens Schutzabstände zwischen 600 und 1.000 Meter zwischen Windrad und Wohnbebauung. (...)
(...) Durch das Verbot ungekennzeichnete Ware zu importieren wird sichergestellt, dass Produkte ohne Kennzeichnung vom Markt verschwinden. (...)
(...) Zielsetzung der Verordnung ist die Sensibilisierung der Bürger für den Sachverhalt. (...)
(...) Für eine wirksame Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen ist eine Kraftanstrengung nötig, die nur multilateral bewältigt werden kann. Der Bundesregierung kommt die Aufgabe zu, vor allem im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit gemeinsam mit den europäischen Partnern auf internationale Lösungen zu dringen und auf die Schaffung und Implementierung entsprechender Programme und Initiativen hinzuwirken. (...)