Antwort 19.11.2021 von Martin Sträßer CDU
Vielen Dank für Ihre Frage. Bitte nehmen Sie diesbezüglich doch Kontakt mit mir unter martin.straesser@landtag.nrw.de auf.
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Sie haben sehr häufig auch erhebliche Grundrechtseingriffe zur Folge. Auch die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske ist ein solcher Eingriff. Jeder solche Eingriff muss verhältnismäßig sein, sonst ist er verfassungswidrig. Daher muss immer wieder neu geprüft werden, was man vorschreiben kann, was man nur dringend empfehlen kann etc.
Gerne verweisen wir auch auf die Ständige Impfkommission, die die Verabreichung einer Impfdosis in der Regel sechs Monate nach einer durchgemachten Infektion empfiehlt.