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Die Bundesregierung hat mit dem Klimaschutzprogramm 2026 ein umfassendes Paket mit 67 Einzelmaßnahmen beschlossen. Dieses Programm zielt darauf ab, bis zum Jahr 2030 zusätzlich mehr als 25 Millionen Tonnen CO2 einzusparen.
Weder werden die gesetzlichen Ansprüche auf Schwangerschaftsvorsorge noch auf gynäkologische Krebsfrüherkennung abgeschafft. Gesetzlich versicherte Frauen haben weiterhin Anspruch auf die in den Mutterschafts- und Krebsfrüherkennungsrichtlinien festgelegten Untersuchungen. Dazu gehört auch die jährliche klinische Untersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs.