Antwort 07.09.2022 von Thorsten Frei CDU
ehrlicherweise gehe ich davon aus, dass Sie keinen Anspruch auf die von der Bundesregierung für den 1. Dezember in Aussicht gestellte Pauschale haben, wenn Sie die Kriterien dafür nicht offiziell erfüllen.
ehrlicherweise gehe ich davon aus, dass Sie keinen Anspruch auf die von der Bundesregierung für den 1. Dezember in Aussicht gestellte Pauschale haben, wenn Sie die Kriterien dafür nicht offiziell erfüllen.
Klar ist aber auch, dass Entlastungsmaßnahmen für „Hausfrauen“ nicht explizit sinnvoll sind. Wenn diese allein stehend sind und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, so dürften sie ohnehin von Transferleistungen abhängig sein.
Mit einem 200 Mrd. € starken Wirtschaftsstabilisierungsfonds wird Unternehmen geholfen und über die Strom- und Gaspreisbremse entlastet.
Erfreulicherweise wurde der von Ihnen zurecht genannte Personenkreis im 3. Entlastungspaket doch noch berücksichtigt