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Diese Maßnahmen bedürfen jedoch noch einer konkreten Ausgestaltung, die gerade von den zuständigen Ressorts erarbeitet wird. Erst dann, mit der Einbringung des entsprechenden Gesetzentwurfs in den Deutschen Bundestag, haben wir Klarheit über die konkrete Ausgestaltung.
ehrlicherweise gehe ich davon aus, dass Sie keinen Anspruch auf die von der Bundesregierung für den 1. Dezember in Aussicht gestellte Pauschale haben, wenn Sie die Kriterien dafür nicht offiziell erfüllen.
Klar ist aber auch, dass Entlastungsmaßnahmen für „Hausfrauen“ nicht explizit sinnvoll sind. Wenn diese allein stehend sind und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, so dürften sie ohnehin von Transferleistungen abhängig sein.
Mit einem 200 Mrd. € starken Wirtschaftsstabilisierungsfonds wird Unternehmen geholfen und über die Strom- und Gaspreisbremse entlastet.
Erfreulicherweise wurde der von Ihnen zurecht genannte Personenkreis im 3. Entlastungspaket doch noch berücksichtigt