Die entsprechende First zur THG-Quote wird allerdings nicht vom Parlament als Gesetz erlassen, sondern als Verordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
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Sollte der Grund hierfür die Vermeidung eines Antragsstaus sein, teile ich Ihre Kritik daran ausdrücklich.
Ich habe Ihr Schreiben auch zum Anlass genommen, um die Bundesregierung in einer offiziellen Anfrage um Stellungnahme zu bitten.
Der aktuelle Auszahlungsbetrag richtet sich nach einem Pauschalbetrag, der an der jährlichen Durchschnitts-Ladeleistung eines E-Autos ausgerichtet ist. Es erscheint weder logisch noch gerecht, für zwei Fahrzeugtypen mit völlig unterschiedlichen Anschaffungs- und Betriebskosten den gleichen Auszahlungsbetrag festzusetzen.
Der bisher verwendete Pauschalwert von 2000 kWh ist bei Kleinstfahrzeugen jedoch eine mehrfache Überschätzung ihres Stromverbrauchs und mindert so die Notwendigkeit, andere nachhaltige Energieträger zur Quotenerfüllung einzusetzen, was wiederum zu weniger CO2-Minderung im Verkehr führt.