Zwar ist auch diese Form der Mobilität zu unterstützen, dies soll jedoch aus folgenden Gründen nicht über die THG-Quote erfolgen:
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Wegen des hohen Verwaltungsaufwandes dem nur ein geringer Auszahlungsbetrag gegenüber steht.
Bei den Änderungen der finanziellen Unterstützung von Kleinst-Elektrofahrzeugen handelt es sich nicht um eine parlamentarische Entscheidung,
Da für die Strommengen in den Fällen des § 7 (Stromentnahme über nicht-öffentliche Ladepunkte) der 38. BImSchV für reine Elektrofahrzeuge Schätzwerte herangezogen werden, kann eine Mitteilung beim Umweltbundesamt (UBA) unterjährig erfolgen.
Die Förderung zur Anschaffung von PKW ist tatsächlich keine konkrete Aufgabe des Landes, viel mehr liegt es beim Bund, für entsprechende Anreize im Bereich der Elektroautos zu sorgen.
Sehr geehrter Herr H.,
Sie können sich gerne direkt mit meinem Büro in Verbindung setzen.
Stimmkreisbüro Alexander Flierl MdL