Aktuell können wir als sozialdemokratische Innenpolitikerinnen und -politiker, die sich innerhalb unserer Fraktion maßgeblich mit den Themen innere Sicherheit und Polizei befassen, den aktuellen Gesetzesentwurf nicht ausschließlich positiv bewerten.
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Wir sind bereits auf der Zielgeraden und guter Dinge, den Gesetzentwurf zeitnah im neuen Jahr im Deutschen Bundestag zu verabschieden. Die Innenministerkonferenz kann hierüber selbstverständlich in dieser Woche auch beraten, die Entscheidung obliegt aber final dem Deutschen Bundestag.
Anstelle einer Legalisierung bedarf es einer verstärkten Prävention und Aufklärung über die Gefahren, die durch den Konsum von Cannabis entstehen können.
Wir setzen uns dafür ein, dass das Gesetz vor allem auch dem Gesundheitsschutz Rechnung tragen wird, hierzu werden noch letzte Gespräche geführt.
Wir befinden uns auf der Zielgeraden, den Gesetzentwurf zeitnah in 2./3. Lesung zu behandeln und so zu beschließen, dass das Cannabis-Gesetz zum 01.04.2024 in Kraft treten kann.
Ich bin generell gegen Regelungen, die von vornherein nicht überwacht werden können und bin ein Verfechter unseres Wahlprogramms, mit dem zunächst wir verschiedene Modelle der legalen Abgabe testen und evaluieren wollten.