Antwort 11.04.2025 von Bernd Schattner AfD
Internationale Vereinbarungen sollten im Einklang mit den nationalen Gesetzen und Interessen stehen.
Internationale Vereinbarungen sollten im Einklang mit den nationalen Gesetzen und Interessen stehen.
Artikel 16a unseres Grundgesetzes besagt heute schon, dass sich auf das Asylrecht nicht berufen kann, wer aus einem EU-Land kommt.
Ich verweise auf meine Antworten an Herrn Scholdei am 30.01 und an Herr Ziegmann am 31.01.