
Antwort ausstehend von Christiane Holm CDU

Im Interesse von ArbeitnehmerInnen möchte ich auf eine Ausweitung der Regelung hinwirken. Mein Ziel ist es eine 46-Tage-Grenze in dem Doppelbesteuerungsabkommen zu verankern. Also setze ich mich für einen Tag Home-Office in der Woche abzüglich der durchschnittlichen Urlaubszeit ein.
Die Beurteilung einer Kindeswohlgefährdung ist immer eine schwierige Abwägung im Einzelfall.
Eltern behinderter Pflegekinder dürfen nicht höhere Hürden auferlegt bekommen als Eltern nicht-behinderter Pflegekinder
Offenkundig richtet sich Ihr Interesse auf eine landespolitische Angelegenheit. Dann sollten Sie auch eine Landespolitikerin oder einen Landespolitiker fragen.