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Tiemo Wölken
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Frage von Simone W. •

Wann erhalten Pflegekinder mit Behinderung in Baden-Württemberg die selbe Unterstützung wie behinderte Kinder in Herkunftsfamilien?

3Jahre gab es für unser Pflegekind keine behinderungsbedingte Unterstützung oder Beratung, dann sollte er mit Vollzeitinklusion in den Kiga. Dies wurde in TÜ nicht akzeptiert.Analog des BTHG haben wir Einzelasistenz zur Teilhabe gerichtlich erstritten.Ergebnis, das Jugendamt wollte uns das Kind wegnehmen und günstiger unterbringen.Über20.000€mussten wir einsetzen um dies zu verhindern.Wir haben ALLE PARTEIEN ANGESCHRIEBEN,nur die Linke stand uns bei.Statt Pflegeeltern zu fördern wird Überforderung unterstellt, Kinder in Heime gesteckt oder diese können jahrelang da keine Inklusion finanziert wird nicht zur Schule.Als aktiver Beistand erlebe ich dies immer wieder,sehe auch wie leibliche Familien mit behinderten Kindern unterstützt werden.Wo sind Sie wenn wir unsere Politiker benötigen?Wer ist außerhalb Wahlen Ansprechpartner?Ist Ihnen bewusst, wie viele Pflegekinder jedes Jahr ihre Familien verlassen müssen, da sie ohne Unterstützung nicht tragbar sind und wie viele Heimkosten entstehen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau W.,

ich bedaure Ihren schwierigen Weg durch die Instanzen sehr. Aus Gesprächen kenne ich die schwierige Arbeit der Jugendämter. Die Beurteilung einer Kindeswohlgefährdung ist immer eine schwierige Abwägung im Einzelfall. Das wird leider auch selbst dann so bleiben, wenn es gelänge, noch bessere gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

Zudem können wir auf europäischer Ebene leider nicht gesetzgeberisch tätig werden, da die Kompetenzen zur Sozialpolitik bei den Mitgliedsstaaten liegen. Daher dürften die Kolle*innen auf Bundes- und Landesebene Sie sicherlich besser unterstützen können.

Auf Bundesebene hat die SPD mit ihrem Koalitionspartner, die Kinder und Jugendhilfe (das SGB VIII) zuletzt im Jahr 2021 mit dem neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz reformiert:
Für das Kind und seine Entwicklung ist das Erleben emotionaler Sicherheit, fester Bindung und Zugehörigkeit von ganz entscheidender Bedeutung. Das Gesetz sieht deshalb Regelungen zum besseren Schutz der Bindungen von Pflegekindern vor. Es geht dabei um die Bindungen des Pflegekindes zu seinen Eltern und Pflegeeltern; aber auch Geschwisterbeziehungen müssen künftig stärker berücksichtigt werden. Leibliche Eltern und Pflegeeltern werden gleichermaßen gestärkt, um sicherzustellen, dass das Kind und seine Bedürfnisse immer und unter allen Umständen Vorrang haben. Eltern erhalten einen Anspruch auf Beratung, Unterstützung und Förderung ihrer Beziehung zum Kind. Pflegeeltern werden besser begleitet und auch ihre Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern wird verbindlicher gefördert.

Meine Kolleg*innen aus der SPD haben auch in den aktuellen Koalitionsverhandlungen zwischen den sogenannten Ampelparteien die besondere Situation von Pflegeeltern mit Kindern mit Behinderungen eingebracht. Zur Thematik steht folgender Satz im aktuellen Entwurf des Koalitionsvertrages: „Pflegeeltern von Kindern mit Behinderungen wollen wir besonders unterstützen.“

An der von Ihnen geschilderten Situation dürfte nach meiner Einschätzung aber weniger die gesetzliche Regelung das Problem sein, sondern die Anwendung der Gesetze durch das Jugendamt. Dafür ist die Landes- bzw. Kommunalebene der richtige Ansprechpartner.

Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir als Europapolitiker keine Rechtsberatung im Einzelfall vornehmen können und es im Übrigen auch nicht dürfen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Tiemo Wölken

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