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Bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen des SGB XII wurde davon ausgegangen, dass die Betroffenen nicht in der Lage sind, in nennenswertem Umfang zu arbeiten und Einkommen zu erzielen.
Die Trennung zwischen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einerseits und Bürgergeld andererseits hat gute Gründe. Denn es macht einen Unterschied, ob ein Existenzsicherungssystem für Menschen zuständig ist, die erwerbsfähig sind oder aber für Menschen, die nicht beziehungsweise nicht mehr erwerbsfähig sind.
Das Bürgergeld an sich betrifft zunächst die Grundsicherung für Arbeitssuchende, also Leistungen nach dem SGB II.
Das Bürgergeld bezieht sich nur auf das SGB II. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) zählt damit nicht zum Bürgergeld.