Die FDP hat sich im Bundestagswahlprogramm für eine Reduzierung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen, die sich aus einer Konzentration des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Bereich der Fernseh- und Hörfunkprogramme ergeben soll.
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Die konkrete Höhe des Rundfunkbeitrags wird in einem mehrstufigen Verfahren (KEF-Verfahren) von den Bundesländern festgelegt.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nicht einfach ein Konsumangebot, sondern er hat eine Bedeutung für die Demokratie. Er soll eine Grundversorgung mit Information und Unterhaltung sicherstellen, und er soll dabei unabhängig sein, von Vorgaben der Politik, aber auch von den Interessen von Werbekunden. Das geht nur, wenn er beitragsfinanziert ist, und zwar von allen.
Vorfälle müssen lückenlos aufgeklärt und künftig ausgeschlossen werden. Dies darf aber nicht dazu führen, dass der ÖRR als Ganzes an den Pranger gestellt wird.
Rinderspacher: Verwaltungsratsmitglieder sollten gewählt werden müssen statt als „geborene Mitglieder“ qua Amt dem Kontrollgremium anzugehören.