
Ja, der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist neutral, unabhängig und unparteiisch – und das ist auch gut so.
Ja, der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist neutral, unabhängig und unparteiisch – und das ist auch gut so.
Eine punktuelle Verschwendung von GEZ-Gebühren stellt meines Erachtens nach nicht die allgemeine Daseinsberechtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Frage.
Wie Sie sehen, sind verschiedene Akteurinnen und Akteure an der Strukturierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligt, wobei die Politik neben ihrer Aufsichtsführung keine umfassende Entscheidungsgewalt besitzt.
Im Rundfunkstaatsvertrag sind auch Pflichten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geregelt. Es gibt ja auch Beiräte dort. Es gibt eine gewisse Neutralitätspflicht etc. Aber ich stimme Ihnen zu, dass die Medien diesbezüglich immer einseitiger werden.
Die Zahl der Fernseh- und Hörfunkkanäle, die von den Rundfunkanstalten betrieben werden, wollen wir reduzieren und Doppelstrukturen und Parallelangebote abschaffen. Durch eine Herabsetzung des Finanzierungsbedarfs, wollen wir Spielraum für eine Absenkung des Rundfunkbeitrag schaffen.