Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Es gibt nach wie vor große Unterschiede in der geistigen und emotionalen Reife zwischen einem 18-Jährigen und einem 25-Jährigen. Deshalb halte ich es für wichtig, dass Gerichte weiterhin die Möglichkeit haben, im Einzelfall zu entscheiden, ob ein junger Mensch nach Erwachsenenstrafrecht oder nach Jugendstrafrecht bestraft werden sollte.
Das Bundesministerium der Justiz prüft die aktuelle Gesetzeslage fortwährend auf Verbesserungen und nimmt Anregungen gern entgegen
Hier muss es zu einer Verwechselung gekommen sein. Ich meine ich hätte mit Ihnen telefoniert. Entschuldigen Sie dies. Gerne können wir aber dieses Telefonat nachholen.
Rückkehrer wird es nur geben, wenn die Lebens-, Arbeits- und Wohnbedingungen stimmen. Dafür will die im Landtag kämpfen.
Die Jugend soll sich wirklich demokratisch unter Einbeziehung aller Interessen und Meinungen frei und ohne politische Beeinflussung entfalten können.
Jugendliche sind belastet durch soziale Ungerechtigkeit, Zukunftsangst, fehlende Mitbestimmung und mangelnde Infrastruktur. Es fehlt an Unterstützungsangeboten.