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Porträt-Bild Bernd Rützel, MdB
Antwort von Bernd Rützel
SPD
• 08.09.2025

Wenn die von Mobbing betroffene Person im Rahmen einer Straftat (zum Beispiel einer Misshandlung) gesundheitliche Schäden erfährt, kann sie durchaus Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XIV haben.

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