Sicher ist, dass wir dafür sorgen müssen, dass eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte psychotherapeutische Versorgung sichergestellt wird.
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Als Ausschussvorsitzende kann ich allein das BMG nicht dazu auffordern, die Entscheidung des G-BAs zur Honorarkürzung zu überprüfen. Der Ausschuss hatte aber das Ministerium um Stellungnahme gebeten. Diesem wurde nach Abschluss der Prüfung entsprechend dargelegt, warum das Ministerium keine Anhaltspunkte sieht, dass das Zustandekommen des Beschlusses im G-BA rechtlich zu beanstanden wäre.
Gesundheitspolitisch sind die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossenen Honorarkürzungen um 4,5 Prozent sowie die geplanten finanziellen Einschnitte im Regierungsentwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Hinblick auf die schon derzeit bestehenden Versorgungslücken in der Psychotherapie inakzeptabel
Die Sorge vor einer Verschlechterung der Vergütungssituation sehen wir nach Rücksprache mit dem Bundesgesundheitsministerium derzeit nicht als begründet an.
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