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Nicolas Zippelius
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Frage von Franziska S. •

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das BMG seine Rechtsaufsicht nutzt, um den Kürzungsbeschluss des EBA vom 11.03.26 wegen Gefährdung der Versorgungsstruktur mit Psychotherapie zu beanstanden?

Sehr geehrter Herr Zippelius,

als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin aus Ihrem Wahlkreis wende ich mich nun öffentlich an Sie, nachdem zwei schriftliche Anfragen an Ihr Büro unbeantwortet blieben.

Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hat am 11.03.26 eine Honorarkürzung von 4,5 % beschlossen. Als Mitglied der Regierungspartei und gewählter Vertreter unserer Region frage ich Sie nach Ihrem Handeln in dieser kritischen Phase. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat gemäß § 87 Abs. 6 SGB V eine zweimonatige Frist, um diesen Beschluss zu beanstanden.

Eine Beanstandung ist rechtlich geboten, wenn die Sicherstellung der Versorgung gefährdet ist. In meiner Praxis (Warteliste 9–12 Monate) und bei vielen Kollegen führt diese Kürzung bereits jetzt dazu, dass das Angebot für gesetzlich Versicherte reduziert werden muss, da die Vergütung unter das Niveau einer E14-Stelle im öffentlichen Dienst sinkt. Dies widerspricht dem gesetzlichen Auftrag einer leistungsgerechten Vergütung.

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Antwort von CDU

Die von Ihnen geäußerte Sorge um die psychotherapeutische Versorgung, gerade für Kinder und Jugendliche, nehme ich weiterhin sehr ernst, Frau S.

Deutschland verfügt im europäischen Vergleich über ein breites, niedrigschwelliges Versorgungsangebot bei psychischen Erkrankungen, das in den letzten Jahren weiter ausgebaut wurde, unter anderem durch Online-Beratung und Psychotherapie per Telefon/Video. Auch die Zahl der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist deutlich gestiegen: von 27.125 (2014) auf 41.937 (Stand 31.12.2025) – ein Plus von rund 55 Prozent.

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird auch die psychotherapeutische Versorgung wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung einbezogen, bei gleichbleibendem Finanzvolumen. Die Sorge vor einer Verschlechterung der Vergütungssituation sehen wir nach Rücksprache mit dem Bundesgesundheitsministerium derzeit nicht als begründet an.

Um die Versorgung gerade vulnerabler Gruppen zu sichern, hat der Gesundheitsausschuss zudem einen Entschließungsantrag beschlossen: Er fordert unter anderem die Sicherstellung laufender Behandlungen über 2026 hinaus, Ausnahmen von der Budgetierung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie für schwer psychisch Kranke, und die Erarbeitung klarer Dringlichkeitskriterien durch den G-BA bis Ende 2026.

Eine qualitativ hochwertige, bedarfsorientierte psychotherapeutische Versorgung bleibt zentrales Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

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