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Nicolas Zippelius
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Frage von Franziska S. •

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das BMG seine Rechtsaufsicht nutzt, um den Kürzungsbeschluss des EBA vom 11.03.26 wegen Gefährdung der Versorgungsstruktur mit Psychotherapie zu beanstanden?

Sehr geehrter Herr Zippelius,

als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin aus Ihrem Wahlkreis wende ich mich nun öffentlich an Sie, nachdem zwei schriftliche Anfragen an Ihr Büro unbeantwortet blieben.

Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hat am 11.03.26 eine Honorarkürzung von 4,5 % beschlossen. Als Mitglied der Regierungspartei und gewählter Vertreter unserer Region frage ich Sie nach Ihrem Handeln in dieser kritischen Phase. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat gemäß § 87 Abs. 6 SGB V eine zweimonatige Frist, um diesen Beschluss zu beanstanden.

Eine Beanstandung ist rechtlich geboten, wenn die Sicherstellung der Versorgung gefährdet ist. In meiner Praxis (Warteliste 9–12 Monate) und bei vielen Kollegen führt diese Kürzung bereits jetzt dazu, dass das Angebot für gesetzlich Versicherte reduziert werden muss, da die Vergütung unter das Niveau einer E14-Stelle im öffentlichen Dienst sinkt. Dies widerspricht dem gesetzlichen Auftrag einer leistungsgerechten Vergütung.

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