(...) Zu Recht weisen die Verwaltungsgerichte vielmehr in ständiger Rechtsprechung darauf hin, dass das Waffenrecht den „hochgradig sicherheitsrelevanten Bereich des Besitzes gefährlicher Gegenstände“ betrifft. Daher sind auch solche gesetzlichen Regelungen keine über die Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums durch das Waffengesetz hinausgehende unzulässige Enteignung. Denn hierin liegt schon kein staatlicher Zugriff auf das Eigentum im Sinne einer vollständigen oder zumindest teilweisen Entziehung einer konkreten subjektiven Rechtsposition, die durch Art. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 25.10.2016 von Kai Gehring BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Luise Amtsberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 05.10.2016 von Irene Mihalic BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Zu Recht weisen die Verwaltungsgerichte vielmehr in ständiger Rechtsprechung darauf hin, dass das Waffenrecht den „hochgradig sicherheitsrelevanten Bereich des Besitzes gefährlicher Gegenstände“ betrifft. Daher sind auch solche gesetzlichen Regelungen keine über die Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums durch das Waffengesetz hinausgehende unzulässige Enteignung. (...)
Antwort 17.09.2016 von Hans-Joachim Berg AfD
Sehr geehrter Herr N.,
Ihre Frage haben wir in unserem Berliner Wahlprogramm ab S. 13 beantwortet. Und hier finden Sie es:
Antwort ausstehend von Andreas Otti AfD
Antwort 17.09.2016 von Daniela Kuge CDU
Sehr geehrter Herr Meissner!
Ich kann Ihnen diese Fragen nicht beantworten.
Die Antwort Ihrer Petition wurde Ihnen ordnungsgemäß zugestellt. Diese wurde sowohl vom zuständigen Ministerium, dem Ausschuss und dem Landtag beantwortet.