Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Linde J. • 14.10.2018
Antwort von Olaf Duge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 23.12.2018 (...) Nach meinen Recherchen und Informationen, die ich erhalten habe, ist beim Vergleich von Erbbaurecht und Verkauf nicht grundsätzlich davon auszugehen, dass beim Verkauf die Eingriffsmöglichkeiten für die Stadt ungünstiger sind als beim Erbbaurecht. Auch das Erbbaurecht kann weiter veräußert werden – was auch nicht ungewöhnlich ist – ebenso wie bei einem verkauften Grundstück der Stadt. (...)
Frage von Linde J. • 14.10.2018
Antwort von Annegret Krischok SPD • 23.10.2018 (...) Das Grundstück, auf dem der Elbtower errichtet werden soll, wird entsprechend den Kaufvertragsbedingungen und der Baugenehmigung im Rahmen des B–Plans bebaut. Es handelt sich um ein gewerbliches Vorhaben, für das der Bauherr alle Risiken trägt. (...)
Frage von Linde J. • 14.10.2018
Antwort von Jörg Hamann CDU • 16.10.2018 (...) Am nächsten Montag haben wir wieder eine Sitzung des Ausschuss, leider ist diese nicht öffentlich. Aus Sicht des Senats geht es um geheime Geschäftsinformationen, deshalb darf angeblich die Bevölkerung an der Sitzung nicht teilnehmen. Ich nehme aber gerne Ihre Anregungen auf. (...)
Frage von Thomas R. • 12.10.2018
Antwort ausstehend von Alice Weidel AfD Frage von Claus S. • 20.09.2018
Antwort von Jens Meyer FDP • 25.09.2018 (...) Der Hamburger Senat konnte jedoch bis heute nicht schlüssig darstellen, aus welchen konkreten Gründen die Bieter den Abschluss eines Erbbaurechts für nicht möglich hielten. Letztendlich strebt der Senat nun den Verkauf des Grundstücks an, sodass die von Ihnen erwähnte Rückfallregelung nach 80 Jahren nicht Bestandteil des Vertrags ist. (...)
Frage von Claus S. • 20.09.2018
Antwort ausstehend von Norbert Hackbusch Die Linke