Wir wollen dafür sorgen, dass das Energiegeld nicht auf Leistungen der sozialen Mindestsicherung angerechnet wird.
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wir haben 2019 die Bundesregierung mit einem Antrag aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem folgende Neuregelungen umfassen sollte:
Bis 2030 soll die Energieherstellung klimaneutral sein. Dafür müssen die Energiesystemkosten nicht zwangsläufig steigen.
Eine Umstellung auf klimaneutrale Stromproduktion darf aber nicht zu Unsicherheiten in der Energieversorgung führen.
Bereits heute sichern erneuerbare Energien bis zu 50 Prozent unserer Stromversorgung. Wir hätten schon viel weiter sein können, doch statt den Ausbau erneuerbarer Energien deutlich anzukurbeln, stand die Bundesregierung in den letzten Jahren auf der Bremse. Das müssen wir ändern.
Über einen Maßnahmenmix braucht es bis 2038 den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien, den Netzausbau und den Bau hocheffizienter Gaskraftwerke.