2018 wurde das Gesetz zur Modernisierung der Übertragungsnetzentgelte (NEMoG) in der damaligen Großen Koalition beschlossen. Hierbei geht es um die schrittweise, bundeseinheitliche Angleichung der Übertragungsnetzentgelte durch Umlegung. Die Angleichung erfolgt zu 2023, ein früheres Datum war damals nicht zu erreichen.
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Wir wollen dafür sorgen, dass das Energiegeld nicht auf Leistungen der sozialen Mindestsicherung angerechnet wird.
wir haben 2019 die Bundesregierung mit einem Antrag aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem folgende Neuregelungen umfassen sollte:
Bis 2030 soll die Energieherstellung klimaneutral sein. Dafür müssen die Energiesystemkosten nicht zwangsläufig steigen.
Eine Umstellung auf klimaneutrale Stromproduktion darf aber nicht zu Unsicherheiten in der Energieversorgung führen.
Bereits heute sichern erneuerbare Energien bis zu 50 Prozent unserer Stromversorgung. Wir hätten schon viel weiter sein können, doch statt den Ausbau erneuerbarer Energien deutlich anzukurbeln, stand die Bundesregierung in den letzten Jahren auf der Bremse. Das müssen wir ändern.